Segelflieger werden

Hier erfährst du alles übers Schnupperfliegen, über den Vereinsbeitritt und die Segelflugausbildung



Selber fliegen am Schnupperwochenende

Wer mit dem Gedanken spielt, mit dem Segelfliegen anzufangen, sich aber noch nicht sicher ist, kann nach Absprache mit dem Ausbildungsleiter Yannik Freund an einem Wochenende die Rolle eines Flugschülers einnehmen und alles kennenlernen: Vom Ausräumen der Flugzeuge, von der Technik, über das Fliegen vom vorderen Sitz, bis zum Zurückschieben der Flugzeuge und der Kameradschaft.


Preise und Startzahl

Für Jugendliche: 75,- € – / Wochenende / ca. 5-6 Starts

Für Erwachsene: 150,- € – / Wochenende / ca. 5-6 Starts

Die Startzahlen sind abhängig vom Wetter und der Anzahl der Mitglieder die an diesem Tag in die Luft wollen.

Die Schnuppergebühren werden bei einem Vereinseintritt verrechnet und die Flüge zu Vereinsbedingungen abgerechnet (siehe Gebührenordnung).


Anmeldung

Bevor es in die Luft geht, ladet bitte das Formular für das Schnupperfliegen herunter. Bitte ausfüllen und mit zum Flugplatz bringen bzw. dem Ausbildungsleiter Yannik Freund überreichen und schon geht es los!

Die notwendige PDF befindet sich im nachfolgenden Link:

Notwendige Formulare

Bitte fülle beide Formulare aus und bringe sie mit auf den Flugplatz.


Mitglied werden

Hast Du dich dazu entschlossen, dem LSV-Burgdorf beizutreten, dann lade Dir bitte den Aufnahmeantrag sowie die Anlagen 1 bis 3 und die Anlage 4 (Erkärung des Bewerbers) zum Aufnahmeantrag herunter. Fülle diese Formulare aus und bring sie zum Segelflugplatz mit. Hier kannst Du sie bei Deinem ersten Ansprechpartner, unserem Ausbildungsleiter Bernhard Frettlöh, abgeben.

Notwendige Formulare

Fördermitglieder

Wir freuen uns immer über uns wohlgesonnene Menschen, die uns mit einer kleinen Förderung unter die Arme greifen. So ist es möglich, das Fliegen für jedermann bezahlbar zu halten. Unser Dank gilt allen Förderern und denen, die es noch werden wollen.

Die Anträge zur Aufnahme als Förderer findet Ihr in den beiden nachfolgenden Links.

Formulare für Fördermitglieder


Die Ausbildung zum Segelflieger

Der LSV Burgdorf e.V. ist Mitglied im Landesverband Niedersachsen besitzt dadurch die Berechtigung zur Ausbildung von Segelflugzeug- und Motorseglerführern.


Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Jeder Flugschüler braucht spätestens vier Wochen nach Ausbildungsbeginn ein fliegerisches Tauglichkeitszeugnis, das anerkennt, dass dem Schüler durch das Fliegen keine medizinische Gefahren entstehen können (z.B. bei Herz- und Kreislauferkrankungen) und dass der Schüler physisch zum Führen eines Flugzeuges geeignet ist (z.B. bei Beeinträchtigung der Sehfähigkeit). Das Zeugnis kann bei jedem Fliegerarzt gemacht werden.


Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Unterricht der in den Wintermonaten in unserem Clubheim stattfindet, werden dem Flugschüler wichtige Kenntnisse in Luftrecht und Flugsicherheit, Technik, Meteorologie, Navigation, Human Factors sowie Verhalten in besonderen Fällen vermittelt. Das theoretische Wissen wird jeweils zusätzlich zu den praktischen Prüfungen durch Fragebögen im Verein geprüft. Der Abschluss der theoretischen Ausbildung ist die schriftliche Theoieprüfung zum Segelflugzeugführer, die vor der Landesluftfahrtbehörde abgehalten wird. Sie dauert ca. 4 Stunden und beinhaltet alle Themengebiete des Theorieunterrichts.


Funksprechzeugnis

Teil Ausbildung zum Segelflieger ist das Funksprechzeugnis. Es muss zusätzlich abgelegt werden. Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt ebenfalls durch den Verein, die Prüfung erfolg durch eine Behörde. Es ist möglich, die Funkberechtigung sowohl in Deutsch, als auch in Deutsch und Englisch zu erlangen.


Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist in drei Abschnitte unterteilt, die mit der entsprechenden A-, B- und C-Prüfung abgeschlossen werden.

Zu Beginn erhält jeder Flugschüler eine Einweisung in das Verhalten auf dem Flugplatz und absolviert zusammen mit einem Fluglehrer seine ersten Starts im Schulungsdoppelsitzer, Ask 13 Während der ersten Flüge erhält der Flugschüler ein Gefühl, wie sich ein Flugzeug in der Luft bewegt und welche Auswirkungen die Betätigung der Steuerruder auf das Flugverhalten haben. Mit fortschreitender Startzahl kann der Flugschüler immer mehr Aufgaben, wie z.B. den Start, das Fliegen in der Platzrunde, die Einteilung des Landeanflugs sowie die Landung selbst übernehmen. Der Fluglehrer auf dem hinteren Platz zeigt dem Schüler die Flugmanöver und lässt ihn danach selbst die Steuerung übernehmen und unterstützt ihn dabei weiterhin. Dabei spricht er Fehler und Ungenauigkeiten des Schülers an und gibt ihm Verbesserungsvorschläge.


Erster Alleinflug

Wenn sich der Fluglehrer sicher ist, dass der Flugschüler die entsprechende Reife hat, folgt nun das erste große Ereignis während der Ausbildung: der erste Alleinflug. Nach drei Alleinflügen in der Platzrunde ist die A-Prüfung bestanden und der erste Ausbildungsabschnitt somit beendet.


Umschulung auf andere Flugzeugmuster

Im nächsten Abschnitt werden die Flugfähigkeiten vertieft und erweitert. Nach einigen Starts mit dem Schulungsdoppelsitzer im Alleinflug wird der Schüler an neue Flugzeuge herangeführt, zuerst an einige Holz- später auch an Kunststoffflugzeuge. Während seiner Flüge wird der Schüler weiterhin vom Fluglehrer vom Boden aus beobachtet und vor eventuellen Gefahren gewarnt. Dabei darf der Schüler den Sichtbereich des Fluglehrers nicht verlassen, zudem erfordert jeder Start einen mündlichen Flugauftrag. Mit Absolvierung der B-Prüfung, d.h. Kreisflug mit verschiedener Längs- und Querneigung schließt der Flugschüler den zweiten Ausbildungsabschnitt ab.


Streckensegelflug und anspruchsvolle Flugmanöver

Im letzten Ausbildungsabschnitt wird der Schüler durch gemeinsame Flüge mit einem Fluglehrer im Doppelsitzer an den Streckenflug herangeführt. Die Flüge können auch über die Platzgrenzen hinausführen und erhalten als Lernprogramm das Fliegen nach Kompasszahlen, meteorologische Aspekte des Streckenflugs sowie Navigation anhand terrestrischer Merkmale.

Außerdem lernt der Schüler anspruchsvollerer Flugmanöver, wie die hochgezogene Fahrtkurve und den Seitengleitflug; die bisherigen Fähigkeiten werden noch einmal in gemeinsamen Flügen mit Fluglehrer überprüft.

Die C-Prüfung schließt den letzten Ausbildungsabschnitt ab.


Lizenzerwerb

Nach erfolgreicher theoretischer Segelflugprüfung, die von der Landesluftfahrtbehörde gestellt wird, muss der Schüler einen Streckenflug von mindestens 50 km absolvieren. Hierzu erhält er vom Fluglehrer einen schriftlichen Flugauftrag und darf nun auch außer Sichtweite des Platzes fliegen und diesen verlassen.

Ist auch dieser erfolgreich bestanden, ist der Flugschüler für die Prüfung zugelassen. In mehreren Prüfungsflügen mit einem amtlich bestellten Prüfer im Doppelsitzer, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Ausbildungsprogramm geprüft werden, muss der Schüler sein Können unter Beweis stellen. Erfolgen die Prüfungsflüge sicher und ohne großen Fehler und wenn der Prüfer mit den Leistungen zufrieden ist, erhält der Schüler nun seine Lizenz zum Segelflugzeugführer.


Weitere Lizenzen

Nach absolvierter Segelflugausbildung besteht die Möglichkeit, die Berechtigung für eine Motorseglerlizenz (TMG) zu erwerben.